Schulbegleitung
Das Ziel von Schulbegleitung ist: Kinder und Jugendliche sollen gut am Unterricht teilnehmen können.
Das gilt für normale Schulen und für spezielle Schulen mit besonderer Förderung.
Die Schulbegleitung hilft dabei, dass die Schüler oder Schülerinnen möglichst viel alleine schaffen.
Mit der Zeit soll die Hilfe weniger werden oder ganz wegfallen.
An vielen normalen Schulen gibt es nicht alles, was manche Kinder oder Jugendliche brauchen.
Deshalb ist die Schulbegleitung sehr wichtig.
Sie hilft, damit alle beim Unterricht mitmachen können.
Auch bei Ausflügen oder Klassenfahrten kann die Schulbegleitung helfen.
Diese Hilfe heißt Eingliederungshilfe.
Man bekommt sie vom Amt – nach bestimmten Regeln im Gesetz (§ 54 SGB XII und § 35a SGB VIII).
Zusätzliche Angebote im Bereich Autismus
Sozialkompetenz-Gruppe:
Einmal in der Woche treffen sich 3 bis 4 Kinder oder Jugendliche mit Autismus.
Sie üben, wie man gut miteinander umgeht.
Und verbringen gemeinsam Zeit.
Zwei feste Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gestalten den Nachmittag mit den Kindern zusammen.
Elternstammtisch:
Einmal im Monat gibt es ein Treffen für Eltern von Kindern mit Autismus.
Die Eltern können sich dort austauschen, zuhören und sich gegenseitig helfen.
Häufige Fragen zur Schulbegleitung
Wie bekommt man eine Schulbegleitung für sein Kind?
Den Antrag für eine Schulbegleitung stellt man beim Jugendamt oder beim Sozialamt.
Das Amt prüft den Antrag und entscheidet, ob ihr Kind Hilfe bekommt.
Wie startet eine Schulbegleitung?
Bevor die Schule beginnt, gibt es ein Treffen.
Die Eltern, das Kind, die Schulbegleitung und der Träger sind dabei.
Alle lernen sich kennen.
Sie sprechen auch darüber, wie der erste Schultag abläuft.
Kontakt
Ansprechperson: Evelyn Günter
Telefon: 07441 95260914
E-Mail: e.guenter@lebenshilfe-freudenstadt.de